Kann der Vermieter die Mietminderung ausschließen?
MietMarie Team · 10. August 2026 · 3 Min. Lesezeit

Manche Mietverträge enthalten Klauseln wie "Eine Mietminderung ist ausgeschlossen" oder "Der Mieter verzichtet auf sein Minderungsrecht". Solche Formulierungen klingen erstmal bindend – sind es aber in den allermeisten Fällen nicht.
Was das Gesetz dazu sagt
§ 536 Abs. 4 BGB stellt klar: Bei einem Wohnraum-Mietverhältnis ist eine Vereinbarung, die zum Nachteil des Mieters von der gesetzlichen Regelung abweicht, unwirksam. Das gilt unabhängig davon, ob die Klausel in einem vorformulierten Standardvertrag steht oder individuell vereinbart wurde.
Was das praktisch bedeutet
Selbst wenn im Mietvertrag ausdrücklich "keine Mietminderung möglich" steht – diese Klausel ist schlicht nichtig. Der Rest des Vertrags bleibt davon unberührt, nur diese eine Regelung greift nicht. Das ändert auch nichts daran, wie du bei einem tatsächlichen Mangel vorgehst: Ein sauber formulierter Vermieterbrief, der den Mangel dokumentiert und eine Frist setzt, bleibt der erste richtige Schritt – unabhängig davon, was im Vertrag steht.
Eine wichtige Ausnahme
Diese Regel gilt ausschließlich für Wohnraum. Bei Gewerbemietverträgen sieht die Rechtslage anders aus – dort können entsprechende Klauseln unter bestimmten Voraussetzungen wirksam sein.
Warum Vermieter solche Klauseln trotzdem einbauen
Teilweise Unwissenheit, teilweise die Hoffnung, dass Mieter die Klausel nicht hinterfragen. Wichtig zu wissen: Eine unwirksame Klausel entfaltet keine Wirkung, egal wie geschickt sie formuliert ist.
Fazit
Ein vertraglicher Ausschluss der Mietminderung bei einer Wohnung ist praktisch nie wirksam. Das Minderungsrecht entsteht automatisch bei einem erheblichen Mangel, unabhängig davon, was im Vertrag steht.
Dieser Artikel bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechtsberatung. MietMarie ist ein Self-Service-Tool zur Erstellung personalisierter Briefe und stellt keine Rechtsberatung dar. Bei komplexen oder strittigen Fällen empfehlen wir, einen Mieterverein oder eine Rechtsberatung zu konsultieren.